So einfach geht es: Sollten Sie sich mit Ihrem Ehepartner einig sein, dass eine Scheidung unumgänglich ist und Sie sich mit dem Ehepartner über die Folgen klar geworden sein, ist es möglich hier
die erforderlichen Eckdaten zum Scheidungsantrag zu übermitteln. Mit Ihrem Einverständnis reichen wir dann Ihren Ehescheidungsantrag beim zuständigen Gericht ein. Ein Besuch unserer Kanzlei wird
so im Idealfall nicht notwendig.
Voraussetzung einer einvernehmlichen Ehescheidung: Ein einjähriges Getrennt-Leben. (auch praktikabel in der ehelichen Wohnung). Das Scheitern der Ehe muss nachgewiesen werden, sollte ein
Ehepartner der Scheidung nicht zustimmen. Unabhängig von der Zustimmung des Ehepartners kann die Ehe nach einer Trennungszeit von drei Jahren geschieden werden.
Gemeinsam mit der Scheidung führt das Gericht den Versorgungsausgleich durch. Das ist ein Ausgleich der Rentenanwartschaften. Nach der Scheidung verbleibt das Sorgerecht für aus der Ehe
hervorgegangene Kinder in der Regel bei beiden Ehepartnern. Unterhaltsfragen sollten möglichst im Verhandlungswege geklärt werden, genau wie der Ausgleich des in der Ehe erwirtschafteten
Zugewinns. Nur auf Antrag entscheidet das Gericht darüber.
Sollten in Ihrem Falle Sorgerechts-, Unterhalts- oder Zugewinnprobleme zu berücksichtigen sein, schildern Sie diese bitte kurz. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden, sollten noch
Fragen offen sein.
Fragen zu den ersten möglichen Kosten beantworten wir Ihnen hier
Eine Scheidung kann ein langwieriger und schmerzlicher Prozess sein, jeder Gang zu Anwälten und Ämtern fällt in dieser Zeit oft schwer. Gut wenn man diese Erfahrungen mit Hilfe der
modernen Kommunikation vereinfachen kann, indem man die modernen Wege nutzt.