Seit über 20 Jahren praktiziert Rainer Hake jetzt als Rechtsanwalt. Seit Anfang 2015 in seiner eigenen Kanzlei am Bollhörnkai. Als Fachanwalt für Familienrecht, Wohnungseigentums- und Mietrecht
und Kenner des Arbeitsrechts steht er mit seinem Team seinen Kunden bei Fällen im Alltag und vor Gericht zur Seite.
Mit viel Herz und vor allem Fachwissen und klugem Verstand setzt sich die Kanzlei für die einerseits für die "Menschen von nebenan", aber auch Unternehmen und Verbände ein. Immer mit dem
Anspruch, dass sich eine gute Kanzlei ihr Vertrauen bei den Mandanten nur durch wirklich professionelle Leistung verdient.
Rainer Hake und sein Team stehen Ihnen gern sowohl für eine kompetente Erstberatung, die Ihnen einen ersten Eindruck der Arbeits- und Vorgehensweise unserer Kanzlei vermittelt, als auch für eine
längerfristige Zusammenarbeit zur Verfügung.
Unsere Kanzlei arbeitet vertrauensvoll mit anderen spezialisierten Anwaltskollegen, Steuerberatern, Notaren sowie Unternehmens- und Finanzberatern zusammen, um wirklich die richtigen Antworten
auf Ihre Rechtsfragen zu liefern. In allen Rechtsfragen am Puls der Zeit zu sein ist bei uns selbstverständlich. Sprechen Sie uns an! Wir finden sicher eine Lösung:
Berufliche Stationen:
2015 Die Anwaltskanzlei Rainer Hake zieht an den Bollhörnkai
2014 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
2003 Fachanwalt für Familienrecht
2002 Bürogemeinschaft mit den Kollegen Rechtsanwalts-/
und Notarkollegen Deloy, Freydag und Hartig
1995 Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Faße, Kiel
1994 Zulassung zur Anwaltschaft
Dozententätigkeit für diverse Einrichtungen:
• Land Schleswig-Holstein, Universitätsbibliothek Kiel
• Bildungszentrum Preetz
• Bildungszentrum Elbmarsch
• Mikro Partner Service GmbH, Neumünster
• Fa. Neuland GmbH, Plön
• IHK Lübeck
• Ökumenisches Bildungszentrum Flensburg und Husum
• Städtisches Krankenhaus Kiel
Bei den Honoraren bin ich im gerichtlichen Bereich in allen Fällen an die gesetzlichen Vorgaben gebunden,
die das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorschreibt.
Selbstverständlich informiere ich Sie auch über Möglichkeiten der Beratungs- und Prozesskostenhilfe
(siehe unten: Formulare und Links). Scheuen Sie sich nicht, mich dahingehend anzusprechen.
Sprechen Sie am besten gleich bei meiner Beauftragung die Honorarfrage an.
Dann finden wir die für Sie kostengünstigste Lösung und es gibt am Ende keine für Sie unangenehmen Überraschungen.